Wer kann ins Frauenhaus?
Frauen ab dem 18. Lebensjahr, die von häuslicher Gewalt betroffen und/oder bedroht sind.
Sie haben das Recht:
In einer solchen Situation haben Sie das Recht, mit den Kindern von zu Hause wegzugehen!
Nach dem Gewaltschutzgesetz haben Sie auch das Recht den gewalttätigen Partner aus der Wohnung zu verweisen.
Wir helfen und unterstützen Sie dabei.
Nehmen Sie telefonisch, über das Beratungsbüro, per E-Mail oder im Notfall über den Notruf Kontakt mit uns auf.