Wer kann ins Frauenhaus?

Frauen ab dem 18. Lebensjahr, die von häuslicher Gewalt betroffen und/oder bedroht sind.

  • Befinden Sie sich in einer akuten Gewaltsituation, mussten Sie aufgrund häuslicher Gewalt
    die Wohnung verlassen und haben Angst?

  • Werden Sie geschlagen, bedroht, gedemütigt, kontrolliert oder eingesperrt?

  • Haben Sie das Gefühl, Ihr Partner, Ihre Angehörigenfindet Sie überall und Sie haben
    keine Möglichkeit zu entkommen?

  • Verfolgt Ihr Partner Sie, nachdem Sie sich getrennt haben?

  • Sie wissen nicht wohin und wie es für Sie und Ihre Kinder weitergehen soll?

  • Sie wollten schon immer weggehen, wussten aber nicht wohin und wie?

Sie haben das Recht:

In einer solchen Situation haben Sie das Recht, mit den Kindern von zu Hause wegzugehen!

Nach dem Gewaltschutzgesetz haben Sie auch das Recht den gewalttätigen Partner aus der Wohnung zu verweisen.

Wir helfen und unterstützen Sie dabei.

Nehmen Sie telefonisch, über das Beratungsbüro, per E-Mail oder im Notfall über den Notruf Kontakt mit uns auf.