Frauen-Haus

Wer kann in ein Frauen-Haus?
Frauen ab dem 18. Lebensjahr.
Frauen, die zu Hause Gewalt erleben
oder von Gewalt bedroht sind.

Beispiele, warum Frauen ins Frauen-Haus kommen:

  • Sie erleben Gewalt zu Hause.
    Und mussten aus Angst ihre Wohnung schnell verlassen.

  • Sie werden geschlagen, bedroht
    oder schlecht behandelt.

  • Sie werden kontrolliert oder eingesperrt.

  • Sie haben das Gefühl,
    dass ihr Partner oder jemand aus der Familie
    sie überall findet und verfolgt.

  • Der Ex-Partner verfolgt sie,
    nachdem sie sich getrennt haben.

  • Sie wissen nicht, wo sie hin können.

  • Sie wissen nicht, wie es mit ihnen
    und ihren Kindern weitergehen soll.

 

Sie haben dann das Recht,
einen Antrag nach dem Gewaltschutz-Gesetz zu stellen.

Beispiele für Anträge nach dem Gewaltschutz-Gesetz:

  • mit den Kindern von Zuhause wegzugehen.

  • Oder die Person, die Gewalt ausübt,
    muss die Wohnung verlassen.

Rufen Sie unser Beratungs-Büro an.

Das ist die Telefon-Nummer:
0 36 41 44 98 72

Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an:
post@frauenhaus-jena.de

Wenn Sie in Not sind,
rufen Sie unsere Notruf-Nummer an.

Das ist die Notruf-Nummer:
0 177 47 87 052

Sie erreichen uns Tag und Nacht unter dieser Telefon-Nummer.

Leben im Frauen-Haus

Die Adresse vom Frauen-Haus ist anonym.
Anonym ist ein anderes Wort für geheim.
Betroffene können so nicht gefunden werden.
Im Frauen-Haus finden Sie Schutz und Ruhe.
Sie haben Zeit zum Nachdenken,
wie es in Ihrem Leben weitergehen soll.

Sie und Ihre Kinder bekommen ein eigenes Zimmer.
Das Zimmer können Sie abschließen.
Im Frauen-Haus leben Sie genauso
wie in einer eigenen Wohnung.
Aber Sie dürfen keinen Besuch
im Frauen-Haus bekommen.

Sie haben Ihren normalen Tages-Ablauf.
Sie entscheiden selbst,
ob Sie im Frauenhaus bleiben wollen.
Und Sie können zu jeder Zeit
aus dem Frauen-Haus ausziehen.

Kinder und Jugendliche

Gewalt zu Hause gibt es auch in Familien.
Die Kinder leiden dabei mit.
Auch wenn sie selbst nicht von der Gewalt betroffen sind.
Oft richtet sich aber später auch Gewalt gegen sie.
Kinder und Jugendliche können mit den Frauen
in das Frauen-Haus kommen.
In dieser Zeit gehen die Kinder und Jugendlichen
weiter in die Schule oder in den Kinder-Garten.
Jungen ab 14 Jahren dürfen nicht mit in das Frauen-Haus.
Mit der Mutter wird dann nach einer anderen Möglichkeit gesucht.

Unterstützung im Frauen-Haus

Betroffene Frauen können
mit den Mitarbeiterinnen sprechen.
Die Mitarbeiterinnen sind
dafür besonders ausgebildet.
Sie haben viel Erfahrung
mit der Arbeit im Frauen-Haus.
Sie hören zu und helfen.

Bei diesen Punkten können die Mitarbeiterinnen helfen:

  • beim Verarbeiten von schlimmen Erlebnissen

  • beim Erarbeiten von einem Schutz-Plan mit den Frauen

  • bei Schutz-Anordnungen durch einen Richter

  • beim Planen zum eigenen Lebens-Unterhalt

  • bei der Begleitung zu Ämtern und Behörden

  • bei Fragen über Kinder-Erziehung

  • bei der Wohnungs-Suche

Flucht-Zettel

Der Flucht-Zettel ist eine Liste
von wichtigen Papieren und Gegenständen.

Das Frauen-Haus hat die Liste gemacht.
Bringen Sie die Dinge von der Liste mit,
wenn Sie Ihr zu Hause verlassen.

  • EC-Karte und Konto-Auszüge

  • Chip-Karten für die Kranken-Versicherung

  • Miet-Vertrag

  • Geburts-Urkunden

  • Heirats-Urkunde

  • Nachweise, was Sie verdienen

  • Zeugnisse

  • Schul-Sachen und Lieblings-Spielzeug der Kinder

  • und Sachen, die für Sie selbst wichtig sind

Leben nach dem Frauen-Haus

Wenn Sie das Frauen-Haus verlassen wollen,
haben Sie verschiedene Möglichkeiten.

Zum Beispiel:

  • Sie ziehen in eine eigene Wohnung.

  • Sie gehen zu Ihrem Partner zurück.

  • Oder Sie ziehen in einen anderen Ort,
    um ganz neu anzufangen.

Quelle: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers