Gewalt-Schutzgesetz

Die Abkürzung für Gewalt-Schutzgesetz ist GewSchG.

In diesem wichtigen Gesetz stehen Regeln.
Diese Regeln schützen eine Person vor Gewalt.
Eine betroffene Person kann
eine Schutz-Anordnung vor Gericht beantragen.
Das Gericht trifft dann Entscheidungen zu ihrem Schutz.
Es soll zu keinen Verletzungen oder Bedrohungen mehr kommen.

Schutz für Opfer von häuslicher Gewalt

Der Grund-Gedanke vom Gewalt-Schutzgesetz ist:
Wer Gewalt ausübt, muss gehen.
Das Opfer soll in der Wohnung bleiben dürfen.
Betroffene Personen können eine Anzeige machen
gegen die Person, die Gewalt ausübt.

Was können Sie beantragen?

  • Wohnungs-Zuweisung:
    Sie können beantragen,
    dass die Täterin oder der Täter
    die gemeinsame Wohnung verlässt.

  • Die Täterin oder der Täter darf nicht
    in Ihre Nähe kommen.

  • Die Täterin oder der Täter darf nicht
    zu Ihrer Wohnung kommen.
    Wie weit der Abstand sein muss,
    legt das Gericht genau fest.

  • Die Täterin oder der Täter darf
    keinen Kontakt zu Ihnen haben.

    Die Täterin oder der Täter darf Sie:

    • nicht anrufen
    • keine Briefe schreiben
    • keine E-Mails schreiben
    • keine Nachrichten auf dem Handy schicken.
  • Die Täterin oder der Täter darf sich nicht
    mit Ihnen treffen oder verabreden.

Ist das Gesetz auch für Frauen mit Migrations-Hintergrund?

Migrations-Hintergrund bedeutet:
Menschen kommen aus einem anderen Land
nach Deutschland.

Sie haben eine Aufenthalts-Genehmigung.
Das heißt: Sie dürfen in Deutschland leben.

Viele von ihnen sind verheiratet.
Trennen sich diese Ehe-Paare,
können sie die Aufenthalts-Genehmigung verlieren.

Aber häusliche Gewalt ist ein Härte-Fall.
Und das ist eine Ausnahme.
Betroffene Frauen dürfen in Deutschland bleiben,
wenn ihr Partner gewalttätig ist,
Das gilt zum Beispiel,
wenn Sie weniger als 2 Jahre in Deutschland leben.
Und eine Schutz-Anordnung oder eine Wohnungs-Zuweisung
vor dem Gericht beantragt haben.

Was Sie beantragen können,
steht in dem Abschnitt:
Das können Sie beantragen.

Quelle: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers