Die Abkürzung für Gewalt-Schutzgesetz ist GewSchG.
In diesem wichtigen Gesetz stehen Regeln.
Diese Regeln schützen eine Person vor Gewalt.
Eine betroffene Person kann
eine Schutz-Anordnung vor Gericht beantragen.
Das Gericht trifft dann Entscheidungen zu ihrem Schutz.
Es soll zu keinen Verletzungen oder Bedrohungen mehr kommen.
Schutz für Opfer von häuslicher Gewalt
Der Grund-Gedanke vom Gewalt-Schutzgesetz ist:
Wer Gewalt ausübt, muss gehen.
Das Opfer soll in der Wohnung bleiben dürfen.
Betroffene Personen können eine Anzeige machen
gegen die Person, die Gewalt ausübt.
Was können Sie beantragen?
Ist das Gesetz auch für Frauen mit Migrations-Hintergrund?
Migrations-Hintergrund bedeutet:
Menschen kommen aus einem anderen Land
nach Deutschland.
Sie haben eine Aufenthalts-Genehmigung.
Das heißt: Sie dürfen in Deutschland leben.
Viele von ihnen sind verheiratet.
Trennen sich diese Ehe-Paare,
können sie die Aufenthalts-Genehmigung verlieren.
Aber häusliche Gewalt ist ein Härte-Fall.
Und das ist eine Ausnahme.
Betroffene Frauen dürfen in Deutschland bleiben,
wenn ihr Partner gewalttätig ist,
Das gilt zum Beispiel,
wenn Sie weniger als 2 Jahre in Deutschland leben.
Und eine Schutz-Anordnung oder eine Wohnungs-Zuweisung
vor dem Gericht beantragt haben.
Was Sie beantragen können,
steht in dem Abschnitt:
Das können Sie beantragen.
Quelle: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers